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 Zuweisung:

Für die Durchführung einer logopädischen Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schlucktherapie bedarf es der Zuweisung durch einen Facharzt (Neurologe, HNO-, Kinder-Arzt, Zahnarzt/Kieferorthopäde). Im Einzelfall, bspw. bei chronischen Folgen einer neurologischen Erkrankung (z.B. nach Schlaganfall), oder wenn bereits eine Zuweisung durch einen Facharzt vorgelegen hat und eine Verlängerung der Therapie ansteht, auch durch den Hausarzt.

 

Ablauf:

In einer ersten Sitzung führe ich mit dem Kind, dem/der PatientIn/KlientIn und ggf. anwesenden Angehörigen ein Aufnahmegespräch. Weiter erfolgen allgemein eine (erste) Diagnostik und bei Bedarf eine Beratung und die Abklärung des Therapieauftrags. Im Anschluss erstelle ich den Behandlungsplan und reiche diesen für Sie bei der Kasse zur Bewilligung ein. Nach Bestätigung durch den Vertrauensarzt der jeweiligen Kasse kann die Behandlung aufgenommen werden.

Die vetrauensärztliche Bewilligungspflicht ist in einem Modellversuch sowohl bei der ÖGK als auch bei der BVAEB bis 2025 ausgesetzt.

 

Kosten:

ÖGK-Versicherte:

Als Vertragspartner der Vorarlberger Gebietskrankenkasse entstehen für GKK-Versicherte keine Kosten (kein Selbstbehalt). Ich stelle die von mir erbrachten Leistungen gegenüber der Kasse in Rechnung.

 

BVAEB-Versicherte :

Als Vetragspartner verrechne ich die erbrachten Leistungen direkt mit der Kasse. Sie erhalten im Anschluß eine Rechnung von ihrer Kasse über den zu erbringenden Selbstbehalt.

Dieser beträgt für Erwachsene 10% der Therapiekosten. Für mitversicherte Kinder und Jugendliche besteht kein Selbstbehalt.

 

SVS-Versicherte:

Auch hier verrechne ich die von mir erbrachten Leistungen mit der Kasse. Der Selbstbehalt beträgt aktuell 20% (bei Teilnahme am Programm "selbständig gesund" 10% bzw. 5%). Für Kinder besteht kein Selbstbehalt.

 

Privatpatienten:

erhalten von mir eine Honorarnote in Höhe des vereinbarten Tarifs.